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Unser Schlüsseldienst - So funktioniert's!

Bei einem Schlüsseldienst erfolgt die Annahme des Auftrags in der Regel per Telefon und ist bindend. Hierbei werden alle Auftragsrelevanten Kundendaten, wie Art des Auftrags, Name, Anschrift, Telefonnummer etc. erfragt.

Unser Schlüsseldienst-Mitarbeiter muss während des Gesprächs sehr gewissenhaft abklären, ob der Anrufer überhaupt berechtigt ist, die Türe der betroffenen Wohnung bzw. Hauses öffnen zu lassen. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob der Auftraggeber überhaupt geschäftsfähig ist, denn Anrufe von Minderjährigen oder alkoholisierten Menschen sind nicht selten.

Wichtig ist es auch, die Glaubwürdigkeit des Kunden zu hinterfragen und bei dem geringsten Zweifel den Auftrag entweder abzulehnen oder die Polizei zur Klärung hinzuzuziehen. Für den Regelfall, dass der Notdienstauftrag zustande kommt, werden die schriftlich fixierten Daten an unseren mobilen Schlüsseldienst-Techniker weitergegeben.

Für den Mitarbeiter der zum Kunden fährt, ist es wichtig, dass er sich auf verschiedene Situationen am Einsatzort einstellt:

  • Der Kunde ist erleichtert, endlich Hilfe zu bekommen
  • Der Kunde ist verärgert und lässt seinen Unmut auch an dem Techniker aus
  • Es kann vorkommen, dass man zu einem Partner- bzw. Ehestreit hinzu kommt
  • Der Kunde steht halbnackt oder nur leicht bekleidet vor der Tür
  • Auch gefährliche Aufträge zusammen mit der Polizei oder besonderen Behörden sind möglich

Grundsätzlich sind vom Schlüsseldiensttechniker folgende Punkte zu beachten:

Mit dem Kunden sind vor Arbeitsbeginn eine Aufsperrerklärung und die Türöffnungspreise auszufüllen. Zwingend erforderlich ist hier ein Identitätsnachweis wie die Personalausweis- oder Reisepass-Nummer. Befinden sich diese Dokumente in der versperrten Wohnung, müssen die Daten unverzüglich nach Öffnung eingetragen werden. Kann sich der Kunde nicht ausweisen, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Erst nach Unterzeichnung der Aufsperrerklärung darf unser Schlüsseldienst mit der Arbeit beginnen, da vorher kein Recht zum Betreten des Objektes besteht.